0 % Mikroplastik
Der Umwelt zuliebe – die Rezepturen der Schaebens-Kosmetik sind frei von Mikroplastik!
Als Hersteller von Kosmetika sind wir uns unserer Verantwortung für Mensch und Natur sehr bewusst. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Produkte in Bezug auf Nachhaltigkeit zu verbessern. Daher haben wir uns bereits frühzeitig mit dem Thema „Mikroplastik“ auseinandergesetzt und uns frühzeitig der Umwelt zuliebe dazu entschlossen, Mikroplastik in unseren Kosmetikprodukten nicht mehr einzusetzen. Bereits in 2014 wurde die diesbezügliche Überarbeitung aller Rezepturen der Schaebens-Produkte abgeschlossen. Seit Oktober 2015 liefern wir nur noch Rezepturen aus, die zu 100 % frei von Mikroplastik sind. Weil nach wie vor das Thema Mikroplastik sehr bedeutsam ist, haben wir uns entschlossen, auf unseren kosmetischen Produkten das Siegel „0 % Mikroplastik“ zusätzlich aufzunehmen.
Das aktuell vieldiskutierte Thema „Mikroplastik“ ist sehr komplex. Leider gibt es bisher in Deutschland keine allgemeingültige Definition. Daher folgen wir der offiziellen Definition gem. Amtsblatt L 180/2017. Diese definiert Mikroplastik wie folgt:
„Partikel mit einer Größer von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird:
- ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden;
- chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle;
- mikrobielle Fermentation.“
- Als Mikroplastik werden daher überwiegend kleine Plastikteilchen definiert, die nicht größer als 5 Millimeter, nicht wasserlöslich und nicht biologisch abbaubar sind.
- Unter primären Mikroplastikpartikeln versteht man die Plastikpartikel, die bereits in kleiner Größe hergestellt werden und Produkten bei der Produktion zugegeben werden.
- Unter sekundären Mikroplastikpartikeln versteht man Plastikpartikel, die durch die Zerkleinerung größerer Plastikteile (Makroplastik) entstehen, z. B. durch Verwitterung, Zerfall oder Abrieb (Autoreifen, Mikrofaserkleidung, Plastikflaschen etc.).
In der öffentlichen Diskussion sind zumeist die primären Mikroplastikpartikel gemeint, d. h. kleine Plastikpartikel. Solche wurden regelmäßig z. B. in Peelings eingesetzt. Einige Umweltorganisationen definieren jedoch auch flüssige, synthetische Polymere als Mikroplastik. Synthetische Polymere werden in kosmetischen Mittel im Vergleich zu primären Mikroplastikpartikeln relativ häufig eingesetzt, und zwar insbesondere als Verdickungsmittel und Filmbildner.
Wir verweisen diesbezüglich auf die anliegende IKW-Stellungnahme vom 31. Januar 2019.